Maklana.
Zurück zur Startseite
Maklana.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maklana.

Fassung vom 2026-07-20

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software Maklana zwischen der RS Immobilien & Vermögen UG (haftungsbeschränkt), Flamenweg 11, 89522 Heidenheim an der Brenz (nachfolgend „Anbieter") und dem Kunden.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also an Personen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen. Der Kunde bestätigt seine Unternehmereigenschaft bei der Registrierung.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden Maklana als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software unterstützt die Verwaltung von Immobilien, Kontakten, Terminen, Wertermittlungen, Exposés, Verträgen und Rechnungen.

(2) Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Tarife können Mengengrenzen enthalten (etwa Anzahl Benutzer, Objekte je Jahr, Speicherplatz, KI-Textvorschläge, gleichzeitig aktive Portal-Inserate). Sind diese Grenzen erreicht, ist die betreffende Funktion bis zu einem Tarifwechsel oder bis zum Beginn der nächsten Zählperiode nicht mehr nutzbar.

(3) Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib oder eine Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.

(4) Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln und anpassen. Wesentliche Einschränkungen des bei Vertragsschluss zugesagten Funktionsumfangs teilt er mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform mit; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

§ 3 Testphase und Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt mit Abschluss der Registrierung und Bestätigung durch den Anbieter zustande.

(2) Der Anbieter kann eine kostenlose Testphase anbieten. Bei der Registrierung ist auch für die Testphase eine Zahlungsmethode zu hinterlegen. Wird der Vertrag nicht vor Ablauf der Testphase gekündigt, geht er in das kostenpflichtige Abonnement des gewählten Tarifs über. Der Anbieter weist bei der Registrierung auf Beginn und Ende der Testphase hin.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software bestimmungsgemäß über das Internet zu nutzen.

(2) Zugänge sind personengebunden. Die gemeinsame Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist unzulässig; für zusätzliche Personen sind die im Tarif vorgesehenen weiteren Benutzerkonten anzulegen.

(3) Der Kunde darf die Software nicht zurückentwickeln, vervielfältigen oder Dritten zur Nutzung überlassen, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.

§ 5 Pflichten und Verantwortlichkeit des Kunden

(1) Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim und sichert sie gegen den Zugriff Dritter. Er informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(2) Der Kunde ist für die von ihm eingestellten Inhalte und Daten verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Verarbeitung berechtigt ist und keine Rechte Dritter verletzt.

(3) Datenschutzrechtlich ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm in Maklana verarbeiteten personenbezogenen Daten Dritter. Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

(4) Der Kunde bleibt für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich. Die Software unterstützt ihn dabei, ersetzt aber weder seine Prüfung noch seine Fachkunde. Das betrifft insbesondere:

  • Pflichtangaben in Immobilienanzeigen, namentlich die Energieausweisangaben nach § 87 GEG. Prüffunktionen der Software beruhen auf den vom Kunden eingegebenen Daten; für deren Richtigkeit und Vollständigkeit steht der Kunde ein.
  • Provisionsangaben und Bestellerprinzip (§§ 656a ff. BGB).
  • Rechnungs-, Buchführungs- und Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach UStG, HGB und AO einschließlich der GoBD.
  • Die eigenen Rechtstexte gegenüber seinen Kunden, etwa Impressum und Datenschutzerklärung auf den über Maklana veröffentlichten Seiten.
  • Die Einhaltung der Nutzungsbedingungen und Bildrichtlinien der Immobilienportale, an die er Inserate übermittelt.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung der Pflichten aus diesem Paragraphen beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung

(1) Der Anbieter betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Bereitstellung. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.

(2) Nicht als Unterbrechung gelten:

  • geplante Wartungsarbeiten, die der Anbieter nach Möglichkeit mindestens 24 Stunden im Voraus in Textform oder in der Anwendung ankündigt und nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchführt; bei dringenden Sicherheitsmaßnahmen kann die Ankündigung kurzfristiger erfolgen oder entfallen;
  • kurze Unterbrechungen durch das Einspielen von Aktualisierungen;
  • Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere bei Vorleistern wie Rechenzentrums-, Zahlungs- oder Portalanbietern, sowie Störungen der Internetanbindung des Kunden;
  • Fälle höherer Gewalt.

(3) Sicherheitsrelevante Aktualisierungen darf der Anbieter jederzeit und ohne Vorankündigung einspielen.

§ 7 Support

(1) Der Anbieter leistet Unterstützung per E-Mail an support@maklana.de. Anfragen werden während üblicher Geschäftszeiten in angemessener Frist bearbeitet. Eine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit wird nicht zugesagt.

(2) Nicht vom Support umfasst sind Leistungen, die über die Nutzung der Software hinausgehen, insbesondere Rechts-, Steuer- oder Bewertungsberatung.

§ 8 Vergütung, Zahlung, Verzug

(1) Es gelten die Preise des gewählten Tarifs. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist im Voraus für die jeweilige Abrechnungsperiode fällig. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister; der Kunde hält eine gültige Zahlungsmethode vor.

(3) Zusätzlich buchbare Leistungen werden gesondert vereinbart.

(4) Der Anbieter kann die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Beginn einer neuen Abrechnungsperiode in Textform anpassen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Kündigt er nicht, gilt die Änderung als angenommen; hierauf weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.

(5) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung und Ablauf einer angemessenen Frist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Die Daten des Kunden bleiben während der Sperrung erhalten; § 11 bleibt unberührt.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Bei monatlicher Zahlweise läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats gekündigt werden. Eine Kündigungsfrist besteht nicht.

(2) Bei jährlicher Zahlweise beträgt die Laufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Der Anbieter erinnert den Kunden spätestens 30 Tage vor Ablauf in Textform an die bevorstehende Verlängerung.

(3) Die Kündigung erfolgt über die Kontoverwaltung in der Anwendung, über das dort verlinkte Zahlungsportal oder in Textform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei erheblicher Verletzung der Pflichten aus § 5 oder bei Zahlungsverzug über zwei Abrechnungsperioden.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach Maßgabe seiner Datenschutzerklärung.

(2) Für die vom Kunden in Maklana verarbeiteten personenbezogenen Daten Dritter gilt der als Anlage 1 beigefügte Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Zustimmung zu diesen Bedingungen geschlossen.

§ 11 Datensicherung, Datenexport bei Vertragsende

(1) Der Anbieter erstellt regelmäßige Sicherungen zu Zwecken des Systembetriebs. Diese ersetzen keine eigene Datensicherung des Kunden. Der Kunde ist für die Sicherung der von ihm benötigten Daten selbst verantwortlich, soweit die Software Exportmöglichkeiten bereitstellt.

(2) Der Zugang zur Software endet mit dem Vertragsende. Der Anbieter stellt dem Kunden auf dessen Anfrage innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export der Datenbankinhalte in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (JSON) bereit. Hinterlegte Dateien — insbesondere Bilder, Dokumente und Rechnungsbelege — stellt der Anbieter auf gesonderte Anfrage bereit. Danach werden die Daten nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung gelöscht.

(3) Der Kunde beachtet eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten und exportiert die davon erfassten Unterlagen rechtzeitig vor Vertragsende.

§ 12 Mängel

(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen der Leistungsbeschreibung entspricht.

(2) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in nachvollziehbarer Form an.

(3) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(4) Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit begründen keine Mängelansprüche.

§ 13 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(2) Unbeschränkt haftet der Anbieter ferner bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(4) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der vom Kunden exportierbaren Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die Pflicht des Anbieters zur Sicherung der bei ihm gespeicherten Daten bleibt hiervon unberührt.

(5) Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(6) Ansprüche betroffener Personen nach Art. 82 DSGVO bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

(7) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Funktionen im Erprobungsstadium

(1) Der Anbieter kann einzelne Funktionen als Beta- oder Vorabfunktion kennzeichnen und ausgewählten Kunden bereitstellen. Diese Funktionen sind noch nicht abschließend erprobt.

(2) Für solche Funktionen wird keine Gewährleistung übernommen; sie können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Die Haftungsregelung des § 13 bleibt unberührt.

(3) Der Kunde verlässt sich bei rechnungslegungs- oder steuerrelevanten Vorgängen nicht ausschließlich auf Ergebnisse solcher Funktionen.

§ 15 Wertermittlungen, KI-gestützte Funktionen

(1) Die Wertermittlungsfunktionen liefern Marktwerteinschätzungen und Marktwertermittlungen in Anlehnung an die Methodik der Immobilienwertermittlungsverordnung. Sie stellen kein Wertgutachten dar und ersetzen kein solches. Der Kunde ist als Immobilienmakler nach § 34c GewO nicht zur Erstellung von Wertgutachten befugt und verwendet die Ergebnisse ausschließlich im Rahmen seiner zulässigen Tätigkeit.

(2) Textvorschläge, die mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erzeugt werden, sind unverbindliche Entwürfe. Der Kunde prüft sie vor Verwendung auf sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, insbesondere im Hinblick auf Pflichtangaben und das Verbot irreführender Werbung.

(3) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit von Ergebnissen nach Abs. 1 und 2.

§ 16 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter kann diese Bedingungen ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder an Änderungen des Leistungsangebots erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf Frist und Bedeutung des Schweigens weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.

§ 17 Vertragsübernahme, Rechtsnachfolge

(1) Der Anbieter ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

(2) Der Anbieter teilt die Übertragung mindestens vier Wochen vorher in Textform mit. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Anlage 1: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO)

Stand: 21. Juli 2026